Beitragsbescheinigungen

In der Einkommensteuererklärung können gezahlte Elternbeiträge zur Kinderbetreuung steuermindernd geltend gemacht werden.

Zur Anerkennung in der Einkommensteuererklärung sind grundsätzlich die entsprechenden Kontoauszüge als Nachweis ausreichend.

Im Übrigen sind diese Belege dem Finanzamt lediglich nach Aufforderung vorzulegen. In der Regel erübrigt sich daher die Beantragung einer Bescheinigung über die gezahlten Beiträge.

Sollte eine Bescheinigung dennoch gewünscht bzw. erforderlich sein, erheben wir für jede auszustellende Bescheinigung eine Gebühr in Höhe von 5,00 €.


So beantragen Sie eine Bescheinigung:

- Die Gebühr in Höhe von 5,00 € pro Bescheinigung ist im Voraus unter Angabe des Verwendungszwecks ([Name Ihres Kindes] Beitragsbescheinigung Kalenderjahr [Jahr]) auf unser Konto zu überweisen.

- Die benötigte Bescheinigung kann gerne per E-Mail unter info@awo-eschborn.de angefordert werden. Bitte geben Sie dabei ebenfalls den Namen Ihres Kindes und das gewünschte Kalenderjahr an.

- Nach Eingang der Gebühr wird die entsprechende Bescheinigung für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des gewünschten Kalenderjahres ausgestellt und beinhaltet alle Zahlungseingänge sowie mögliche Erstattungen.